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Selbstständiger

Freiberufler, Gewerbetreibender oder Handwerker: Sie zahlen Beiträge auf Ihr Berufseinkommen.

Bemessungsgrundlage und Beitrag

Die Beitragsbemessungsgrundlage ist Ihr Berufseinkommen, mit einem Mindestwert (dem sozialen Mindestlohn, der bei einer Nebentätigkeit oder zu Beginn der Tätigkeit auf ein Drittel reduzierbar ist) und einem Höchstwert (5× den sozialen Mindestlohn).

Ein Stellhebel speziell für Selbstständige

Ein höheres Einkommen anzugeben, bis zur Bemessungsgrenze, erhöht unmittelbar Ihre proportionalen Steigerungsbeträge. Denken Sie auch an die Zusatzversorgung und an die 3. Säule, um steuerlich zu optimieren.

Schätzen Sie Ihre Rente

Der Rechner funktioniert auf dieselbe Weise: Geben Sie Ihr durchschnittliches Jahreseinkommen und Ihr Renteneintrittsalter ein, um Ihre Rente zu schätzen und die Szenarien zu vergleichen.

Rechtsgrundlage: art. 241 des Code de la sécurité sociale.