Verstehen
Ihre Rente verstehen
Methodik, Glossar und Szenarien einfach erklärt — um mit Vertrauen zu rechnen.
Methodik & Quellen
Wie MaPension.lu rechnet, woher die Zahlen stammen und warum Sie jedes Ergebnis überprüfen können.
Lesen →Renten-Glossar
Die Schlüsselbegriffe der Berechnung Ihrer luxemburgischen Rente, verständlich erklärt.
Lesen →Mindest- und Höchstrente (2026)
Unabhängig von Ihrer Erwerbsbiografie ist Ihre luxemburgische Rente durch eine gesetzliche Unter- und Obergrenze eingerahmt.
Lesen →Arbeiten und gleichzeitig Rente beziehen (Kumulierung)
Kann man eine Tätigkeit fortsetzen oder wieder aufnehmen und zugleich eine luxemburgische Rente beziehen? Das hängt von Ihrem Alter und der Art der Rente ab.
Lesen →Die Erziehungspauschale („Mammerent")
Eine monatliche Leistung für Eltern, die ihre Kinder erzogen haben, ohne die „Babyjahre" in Anspruch zu nehmen.
Lesen →Die Invaliditätsrente
Wenn eine Krankheit oder ein Unfall Sie vor dem 65. Lebensjahr dauerhaft an der Arbeit hindert, kann die allgemeine Rentenversicherung eine Invaliditätsrente zahlen.
Lesen →Die Hinterbliebenenrente
Beim Tod eines Versicherten oder Rentners können der überlebende Ehegatte oder Partner sowie die Waisen eine Hinterbliebenenrente beziehen.
Lesen →Grenzgänger: Ihre französische, belgische oder deutsche Rente schätzen
Sie haben vor oder während Ihrer luxemburgischen Laufbahn in Frankreich, Belgien oder Deutschland gearbeitet? Jedes Land zahlt Ihnen seinen eigenen Rentenanteil aus. So wird er berechnet, so erhalten Sie eine orientierende Schätzung – und anschließend den offiziellen Betrag.
Lesen →Ich habe bei einer europäischen Institution gearbeitet — wie wird das angerechnet?
Sie haben einen Teil Ihrer Laufbahn in der Privatwirtschaft und einen Teil bei einer EU-Institution (Kommission, Parlament, Rat, Gerichtshof …) verbracht? Diese Jahre werden nicht wie die eines anderen Landes berechnet: Sie unterliegen einem gesonderten System.
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