Verstehen
Ihre Rente verstehen
Methodik, Glossar und Szenarien einfach erklärt — um mit Vertrauen zu rechnen.
Methodik & Quellen
Wie ePension.lu rechnet, woher die Zahlen stammen und warum Sie jedes Ergebnis überprüfen können.
Lesen →Renten-Glossar
Die Schlüsselbegriffe der Berechnung Ihrer luxemburgischen Rente, verständlich erklärt.
Lesen →Mindest- und Höchstrente (2026)
Unabhängig von Ihrer Erwerbsbiografie ist Ihre luxemburgische Rente durch eine gesetzliche Unter- und Obergrenze eingerahmt.
Lesen →Renteneintrittsalter in Luxemburg: 57, 60, 65 Jahre
In Luxemburg hängt das Alter, ab dem Sie Ihre Altersrente beziehen können, nicht nur von Ihrem Alter ab, sondern auch von der Dauer Ihrer Laufbahn (der sogenannten Wartezeit, „stage"). Drei Schlüsselalter eröffnen diesen Anspruch: 65, 60 und 57 Jahre, jeweils mit eigenen Voraussetzungen. Hier finden Sie einen klaren Überblick, auch für Grenzgänger; er bleibt jedoch unverbindlich, allein die CNAP ist maßgeblich.
Lesen →Die Alterspension in Luxemburg beantragen
In Luxemburg wird die Alterspension nicht automatisch ausgezahlt: Sie muss beantragt werden. Dieser Artikel beschreibt in groben Zügen das Vorgehen, gleich ob Sie im Land wohnen oder als Grenzgänger eine Berufslaufbahn in mehreren Staaten haben. Die Angaben sind richtungweisend und allgemein; maßgeblich ist allein die Caisse nationale d'assurance pension (CNAP). Die genaue Liste der einzureichenden Unterlagen, die Formulare und die Fristen finden Sie auf den am Seitenende genannten offiziellen Quellen.
Lesen →Arbeiten und gleichzeitig Rente beziehen (Kumulierung)
Kann man eine Tätigkeit fortsetzen oder wieder aufnehmen und zugleich eine luxemburgische Rente beziehen? Das hängt von Ihrem Alter und der Art der Rente ab.
Lesen →Die Erziehungspauschale („Mammerent")
Eine monatliche Leistung für Eltern, die ihre Kinder erzogen haben, ohne die „Babyjahre" in Anspruch zu nehmen.
Lesen →Die Invaliditätsrente
Wenn eine Krankheit oder ein Unfall Sie vor dem 65. Lebensjahr dauerhaft an der Arbeit hindert, kann die allgemeine Rentenversicherung eine Invaliditätsrente zahlen.
Lesen →Die Hinterbliebenenrente
Beim Tod eines Versicherten oder Rentners können der überlebende Ehegatte oder Partner sowie die Waisen eine Hinterbliebenenrente beziehen.
Lesen →Grenzgänger: Ihre französische, belgische oder deutsche Rente schätzen
Sie haben vor oder während Ihrer luxemburgischen Laufbahn in Frankreich, Belgien oder Deutschland gearbeitet? Jedes Land zahlt Ihnen seinen eigenen Rentenanteil aus. So wird er berechnet, so erhalten Sie eine orientierende Schätzung – und anschließend den offiziellen Betrag.
Lesen →Ich habe bei einer europäischen Institution gearbeitet — wie wird das angerechnet?
Sie haben einen Teil Ihrer Laufbahn in der Privatwirtschaft und einen Teil bei einer EU-Institution (Kommission, Parlament, Rat, Gerichtshof …) verbracht? Diese Jahre werden nicht wie die eines anderen Landes berechnet: Sie unterliegen einem gesonderten System.
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