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Häufig gestellte Fragen

Ihre Fragen zur luxemburgischen Rente

Das Wichtigste, um Ihre Schätzung und die Regeln der CNAP zu verstehen.

Ist die Berechnung zuverlässig und offiziell?
Sie bildet die gesetzliche Formel (Art. 214 CSS) nach und wurde anhand der offiziellen Rechenbeispiele der CNAP überprüft. Sie bleibt jedoch eine unverbindliche Schätzung: Maßgeblich ist allein die offizielle Berechnung der CNAP zum Zeitpunkt Ihres Antrags.
Sind meine persönlichen Daten geschützt?
Ja. Die gesamte Berechnung erfolgt in Ihrem Browser: Es werden keine Karrieredaten an einen Server gesendet oder dort gespeichert.
Verringert ein Renteneintritt mit 57 oder 60 Jahren meine Rente?
In Luxemburg gibt es keinen versicherungsmathematischen Abschlag: Die Formel ist mit 57, 60 und 65 Jahren identisch. Der Unterschied beim Betrag ergibt sich ausschließlich aus den Beitragsjahren und dem Überschreiten der Staffelungsschwelle.
Ich bin Grenzgänger oder habe eine gemischte Erwerbsbiografie – ist das Tool für mich geeignet?
Der luxemburgische Anteil folgt derselben Formel. Die europäische Koordinierung (Zusammenrechnung der Zeiten, anteilige Berechnung) wird näher erläutert; das Tool schätzt die luxemburgische Komponente Ihrer Rente.
Wie kann ich meine künftige Rente erhöhen?
Es gibt mehrere gesetzliche Hebel: etwas länger arbeiten, Babyjahre, rückwirkender Nachkauf, 3. Säule, AMVP … Das Tool beziffert diejenigen, die auf Ihr Profil zutreffen.
Ich bin Grenzgänger: Zählt meine Laufbahn im Ausland für meine luxemburgische Rente?
Ihre luxemburgische Rente wird allein auf Ihrer luxemburgischen Laufbahn berechnet. Ihre Versicherungszeiten in einem anderen EU-Land werden jedoch zusammengerechnet, um den Anspruch zu eröffnen (Mindestwartezeit), sofern Sie mindestens 1 Jahr in Luxemburg versichert waren. Jedes Land zahlt seinen Anteil; die CNAP zahlt den günstigeren Betrag zwischen nationaler und anteiliger Rente (Art. 183/184 CSS; Verord. (EG) 883/2004).
Was erhält mein Ehepartner im Todesfall?
Die Hinterbliebenenrente des Ehepartners oder Partners beträgt 100 % der pauschalen und drei Viertel (¾) der proportionalen Steigerungen Ihrer Rente (Art. 217 CSS), sofern die Ehe oder Partnerschaft mindestens 1 Jahr bestand. Waisen erhalten ⅓ der pauschalen und ¼ der proportionalen Steigerungen, das Doppelte bei Vollwaisen (Art. 218 CSS).
Darf ich weiterarbeiten und gleichzeitig meine Rente beziehen?
Ab 65 Jahren ist das Hinzuverdienen unbeschränkt: Ihre Rente wird weder gekürzt noch ausgesetzt. Vor 65 (vorgezogene Rente) bleibt ein Erwerbseinkommen unter einem Drittel des sozialen Mindestlohns folgenlos; darüber wird die Rente gekürzt, wenn Rente + Einkommen den Durchschnitt Ihrer fünf höchsten Jahreseinkommen übersteigt.
Ich habe in mehreren Ländern gearbeitet: Wie wird meine Rente berechnet?
Jedes Land, in dem Sie eingezahlt haben, zahlt seine eigene Rente. Luxemburg berechnet seine nur auf Ihrer luxemburgischen Laufbahn. Die in der EU/EWR/Schweiz und in Vertragsländern zurückgelegten Zeiten werden nur zusammengerechnet, um zu prüfen, ob Sie die Mindestwartezeit von 120 Monaten erreichen. Luxemburg zahlt Ihnen dann den höheren Betrag zwischen einer nationalen Rente (nur LU-Laufbahn) und einer anteiligen Rente (Verordnung (EG) 883/2004, Art. 52). Mindestens 12 Monate müssen in Luxemburg eingezahlt worden sein.
Ich habe außerhalb Europas eingezahlt (USA, Kanada, Japan …): Wird das berücksichtigt?
Ja, wenn das Land durch ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen mit Luxemburg verbunden ist (u. a. USA, Kanada, Québec, Japan, Indien, Türkei und rund zwanzig weitere): Diese Zeiten werden zur Eröffnung Ihres Anspruchs zusammengerechnet. Länder ohne Abkommen sind luxemburgischerseits nicht zusammenrechenbar — ihre Zeiten bleiben im jeweiligen nationalen System erworben. Hinweis: Das Abkommen mit China sieht keine Zusammenrechnung vor. Der luxemburgische Betrag wird weiterhin nur auf der luxemburgischen Laufbahn berechnet.