Verstehen
Die Erziehungspauschale („Mammerent")
Eine monatliche Leistung für Eltern, die ihre Kinder erzogen haben, ohne die „Babyjahre" in Anspruch zu nehmen.
Worum handelt es sich?
Die Erziehungspauschale ist ein Betrag, der jeden Monat an den Elternteil (oder die Person, die dessen Stelle eingenommen hat) gezahlt wird, der sich hauptsächlich der Erziehung seiner Kinder gewidmet hat. Es handelt sich um eine GELDLEISTUNG, die sich von den „Babyjahren" unterscheidet, die ihrerseits Ihrer Erwerbsbiografie Versicherungszeiten hinzufügen.
Betrag und Voraussetzungen
86,54 € pro Monat und pro Kind (Betrag festgelegt durch das Gesetz vom 28 juin 2002, seither unverändert). Man muss das 65. Lebensjahr vollendet haben und bei der Geburt oder Adoption des Kindes in Luxemburg ansässig gewesen sein (außer bei EU-Koordinierung / Abkommen).
Für wen? Der Zusammenhang mit den Babyjahren
Die Pauschale richtet sich an Eltern, die für das betreffende Kind KEINE Babyjahre in Anspruch nehmen — typischerweise die älteren Generationen, deren Kinder vor der allgemeinen Einführung der Babyjahre erzogen wurden (Kinder, die vor 1988 geboren wurden, ohne Tätigkeit oder Ersatzeinkommen zu jener Zeit). Wenn Ihre Rente für dieses Kind bereits Babyjahre umfasst, wird die Pauschale nicht gesondert ausgezahlt.
Wo man sie beantragt
Die Pauschale wird vom Fonds national de solidarité (FNS) verwaltet und ausgezahlt, nicht von der CNAP. Der Antrag wird beim FNS gestellt (eine Geburtsurkunde pro Kind + eine Bankverbindung). Sie ist wie eine Rente steuerpflichtig.
Rechtsgrundlage: geändertes Gesetz vom 28 juin 2002 zur Schaffung einer Erziehungspauschale. Quellen: fns.public.lu, guichet.public.lu, secu.lu.