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Verstehen

Die Invaliditätsrente

Wenn eine Krankheit oder ein Unfall Sie vor dem 65. Lebensjahr dauerhaft an der Arbeit hindert, kann die allgemeine Rentenversicherung eine Invaliditätsrente zahlen.

Die Voraussetzungen (art. 187 CSS)

Sie müssen jünger als 65 ans sein und mindestens 12 mois Versicherungszeit in den 36 mois vor Eintritt der Invalidität nachweisen. Die Invalidität wird vom Contrôle médical de la sécurité sociale beurteilt: außerstande sein, den zuletzt ausgeübten Beruf oder eine andere den eigenen Kräften entsprechende Tätigkeit auszuüben.

Wie sie berechnet wird (art. 216 CSS)

Die Invaliditätsrente übernimmt die im Laufe Ihrer Erwerbsbiografie erworbene Grundrente, erhöht um besondere „prospektive" Zuschläge, die die Jahre berücksichtigen, in denen Sie bis zum Renteneintrittsalter noch hätten Beiträge zahlen können. Der nachstehende Schätzrechner beziffert dies.

Und danach?

Der Invaliditätszustand kann erneut überprüft werden; jede Wiederaufnahme einer Tätigkeit, die über ein geringfügiges Einkommen hinausgeht (un tiers des sozialen Mindestlohns), muss gemeldet werden und kann zum Entzug der Rente führen.

Rechtsgrundlage: art. 187 (Voraussetzungen), 216 (Berechnung), 226 CSS. Quellen: secu.lu, cnap.public.lu.