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Mindest- und Höchstrente (2026)

Unabhängig von Ihrer Erwerbsbiografie ist Ihre luxemburgische Rente durch eine gesetzliche Unter- und Obergrenze eingerahmt.

Die Mindestrente (art. 223 CSS)

Bei einer vollständigen Erwerbsbiografie von 40 Jahren darf die Rente nicht unter 90 % des Referenzbetrags liegen. Im Jahr 2026: 2 376,62 €/Monat zum 1. Januar, dann 2 436,04 €/Monat zum 1. Juni (nach Indexierung).

Die Voraussetzung: mindestens 20 Jahre

Der Anspruch auf die Mindestrente setzt eine Wartezeit von mindestens 20 Jahren voraus. Zwischen 20 und 40 Jahren wird das Minimum um ein Vierzigstel (1/40) pro fehlendem Jahr gekürzt. Unter 20 Jahren besteht kein Anspruch auf eine Mindestrente.

Die Höchstrente (art. 223 CSS)

Keine persönliche Rente darf fünf Sechstel des Fünffachen des Referenzbetrags überschreiten — das sind etwa 11 277,94 €/Monat zum 1er juin 2026. Nur sehr wenige Erwerbsbiografien erreichen diesen Wert.

Warum sich diese Grenzen im Laufe des Jahres ändern

Das Minimum und das Maximum sind indexiert: Sie folgen der Anwendungszahl (den Lebenshaltungskosten). Deshalb unterscheiden sie sich zwischen Januar und Juni 2026.

Rechtsgrundlage: art. 223 CSS (Minimum und Maximum); Referenzbetrag art. 222 CSS. Quellen: secu.lu, cnap.public.lu.