Verstehen
Arbeiten und gleichzeitig Rente beziehen (Kumulierung)
Kann man eine Tätigkeit fortsetzen oder wieder aufnehmen und zugleich eine luxemburgische Rente beziehen? Das hängt von Ihrem Alter und der Art der Rente ab.
Nach 65 ans: freie Kumulierung
Ab dem gesetzlichen Alter von 65 ans können Sie eine (abhängige oder selbständige) Tätigkeit OHNE jede Einkommens- oder Stundengrenze ausüben — Ihre Altersrente wird nicht gekürzt. Die Einkünfte bleiben sozialversicherungspflichtig.
Vorgezogene Rente (57/60 ans): Anti-Kumulierung
Bei einer VORGEZOGENEN Altersrente ist die Kumulierung geregelt (art. 226 CSS). Solange das Berufseinkommen „geringfügig" bleibt — unter einem Drittel des sozialen Mindestlohns pro Monat — wird die Rente vollständig ausgezahlt. Darüber hinaus wird sie um den Teil gekürzt, der zusammen mit dem Einkommen eine individuelle Obergrenze überschreitet (den Durchschnitt Ihrer fünf besten Karriereeinkünfte); überschreitet das Einkommen allein diese Obergrenze, wird die vorgezogene Rente ausgesetzt.
Invaliditätsrente: eine strenge Schwelle
Die Invaliditätsrente setzt den Verzicht auf jede Tätigkeit voraus, die über eine „geringfügige" hinausgeht (Einkommen ≤ einem Drittel des sozialen Mindestlohns pro Monat). Darüber hinaus wird die Rente entzogen und der Invaliditätszustand kann erneut geprüft werden (art. 187 CSS). Jede Wiederaufnahme einer Tätigkeit ist der CNAP zu melden.
Gut zu wissen
Die Schwellenwerte (Drittel des sozialen Mindestlohns, Obergrenze der fünf besten Einkünfte) sind indexiert und individuell: Sie entwickeln sich mit den Lebenshaltungskosten und Ihrer Erwerbsbiografie. Seit einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs von 2024 (korrigiert durch das Gesetz vom 19. Dezember 2025) gelten für Arbeitnehmer und Selbständige dieselben Regeln der gestaffelten Kürzung. Nur die CNAP entscheidet über Ihre Situation.
Rechtsgrundlage: art. 226 CSS (Zusammentreffen von Rente/Einkünften), art. 184 (vorgezogene Rente), art. 187 (Invalidität). Quellen: secu.lu, cnap.public.lu, guichet.public.lu.