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3. Säule (Altersvorsorge)
Ein steuerlicher Hebel: für die Rente sparen und gleichzeitig die Einkommensteuer senken.
Steuerlicher Abzug
Einzahlungen in einen Altersvorsorgevertrag (prévoyance-vieillesse) sind abzugsfähig, bis zu einer jährlichen Obergrenze, die ab 2026 auf 4.500 € angehoben wird (gegenüber 3.200 € im Jahr 2025). Mindestlaufzeit von 10 Jahren, Auszahlung zwischen 60 und 75 Jahren.
Auswirkung auf Ihre Situation
Im Gegensatz zu den Hebeln des CNAP-Systems erhöht die 3. Säule Ihre gesetzliche Rente nicht: Es handelt sich um eine ergänzende Sparform, die Ihre Steuer während der Sparphase senkt. Zu kombinieren mit den anderen Instrumenten (betriebliche Zusatzversorgung, AMVP).
Die anderen abzugsfähigen Instrumente
Die 3. Säule steht nicht allein. Die 2. Säule — die betriebliche Zusatzpension (Art. 110 LIR) — wird vom Arbeitgeber finanziert und ist steuerlich vorteilhaft. Versicherungs- und Vorsorgeprämien (Art. 111 LIR) sind bis zu einer jährlichen Grenze abzugsfähig (672 € je Haushaltsmitglied). Auch das Bausparen fällt unter Art. 111 LIR (siehe unten). Alle diese Instrumente sind untereinander und mit der 3. Säule kumulierbar.
Das Bausparen (épargne-logement)
Bausparen verbindet ein gebundenes Sparen mit dem Anrecht auf ein Wohnungsdarlehen zu einem bereits bei Vertragsabschluss festgelegten Zinssatz. Steuerlich (Art. 111 LIR, nicht 111bis) sind die Einzahlungen bis zu 1.344 €/Jahr abzugsfähig, wenn Sie zwischen 18 und 41 Jahre alt sind, danach 672 €/Jahr — verdoppelbar je Ehe-/Lebenspartner und je Kind. Bedingungen: Vertrag bei einer zugelassenen Bausparkasse (am Platz: Wüstenrot, BHW, Schwäbisch Hall, über die luxemburgischen Banken vertrieben), Verwendung der Mittel für Ihre Wohnung, Bindung von rund 10 Jahren (eine nicht konforme vorzeitige Entnahme löst eine Steuerberichtigung aus). Was es bringt: (bescheidene, vertraglich festgelegte) Habenzinsen, die Steuerersparnis auf die Einzahlungen und vor allem den garantierten Zugang zu einem Darlehen zu einem im Voraus bekannten Zinssatz — ein Schutz gegen steigende Zinsen.
Länger arbeiten: der Abzug für „Verbleib im Berufsleben"
Das ist kein Sparprodukt, sondern ein Steuervorteil für alle, die weiterarbeiten. Wenn Sie die Bedingungen für eine vorgezogene Rente (mit 57 oder 60) bereits erfüllen, Ihre Rente aber noch nicht beantragt haben und weiter erwerbstätig sind, erhalten Sie einen Abzug von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen — bis zu 9.000 €/Jahr (Art. 129g LIR, in Kraft seit 2026). Dafür ist eine Bescheinigung bei der CNAP zu beantragen (über MyGuichet.lu) und der Steuerverwaltung (ACD) zu übermitteln. Die tatsächliche Ersparnis hängt von Ihrem Grenzsteuersatz ab. („AMVP" ist die auf dieser Website verwendete Abkürzung; es ist kein offizielles Kürzel.)
Rechtsgrundlagen: Art. 111bis LIR (Altersvorsorge, Höchstbetrag 4.500 € ab 2026); Art. 111 LIR (Versicherungen und Bausparen); Art. 110 LIR (betriebliche Zusatzpension); Art. 129g LIR (Abzug für Verbleib im Berufsleben, 9.000 €/Jahr ab 2026). Quellen: impotsdirects.public.lu, guichet.public.lu.