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Grenzgänger: Ihre französische, belgische oder deutsche Rente schätzen
Sie haben vor oder während Ihrer luxemburgischen Laufbahn in Frankreich, Belgien oder Deutschland gearbeitet? Jedes Land zahlt Ihnen seinen eigenen Rentenanteil aus. So wird er berechnet, so erhalten Sie eine orientierende Schätzung – und anschließend den offiziellen Betrag.
Jedes Land zahlt seinen Anteil (europäische Koordinierung)
Innerhalb der EU/des EWR und der Schweiz koordiniert das Verordnung (EG) Nr. 883/2004 die Systeme, ohne sie zusammenzulegen: Sie erhalten nicht eine einzige Rente, sondern eine Rente aus jedem Land, in dem Sie versichert waren. Um den Anspruch zu eröffnen, werden die in den anderen Ländern zurückgelegten Zeiten „zusammengerechnet" (addiert). Für den Betrag berechnet jedes Land zwei Varianten und zahlt die günstigere aus: die „nationale" Rente (nur auf Ihren lokalen Zeiten) und die „anteilige" Rente (theoretischer Betrag für die vollständige Laufbahn, gekürzt auf den lokalen Anteil). Folge: Ihr luxemburgischer Anteil hängt allein von Ihrer Laufbahn in Luxemburg ab; Ihr französischer, belgischer oder deutscher Anteil hängt von Ihrer Laufbahn in diesem Land ab.
Frankreich – Basissystem
Die Basisrente des allgemeinen Systems wird wie folgt berechnet: durchschnittliches Jahresgehalt (Durchschnitt der 25 besten Jahre, wobei jedes Gehalt auf die Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherung gedeckelt wird – 48 060 € im Jahr 2026) × 50 % (taux plein) × (Versicherungsdauer / Referenzdauer, gedeckelt auf 1). Die Referenzdauer erreicht 172 trimestres (43 Jahre) für die jüngeren Jahrgänge (CSS art. L351-1, R351-27; loi n°2023-270). Hinzu kommt die Zusatzrente AGIRC-ARRCO, die für Arbeitnehmer der Privatwirtschaft verpflichtend ist und oft 30 à 40 % des Gesamtbetrags ausmacht. Wir beziffern sie hier nicht (ihre Tarife werden von keiner offiziellen staatlichen Quelle veröffentlicht): Nutzen Sie den offiziellen Rechner info-retraite.fr, der Basis- und Zusatzrente einbezieht.
Deutschland – gesetzliches System nach Punkten
Das deutsche gesetzliche System (gesetzliche Rentenversicherung) funktioniert nach Punkten (Entgeltpunkte). Jedes Jahr erwerben Sie eine Anzahl von Punkten, die Ihrem Bruttogehalt geteilt durch das nationale Durchschnittsgehalt des Jahres entspricht (51 944 € im Jahr 2026), bis zu einer Höchstgrenze. Bei Renteneintritt gilt: monatliche Rente = Gesamtpunkte × Punktwert („aktueller Rentenwert": 40,79 € seit dem 1. Juli 2025). Eine vollständige Laufbahn mit Durchschnittsgehalt ergibt etwa 1 835 € brutto/Monat (§ 64 SGB VI). Die Regelaltersgrenze beträgt 67 Jahre für die ab 1964 Geborenen.
Belgien – 60 % oder 75 % je 45stel
Die belgische Arbeitnehmerrente wird Jahr für Jahr angesammelt: Für jedes Jahr nimmt man Ihr Bruttogehalt (gedeckelt), teilt es durch 45 (vollständige Laufbahn) und wendet einen Satz von 60 % (Alleinstehende) oder 75 % (Haushalt, wenn Ihr Ehepartner keine eigenen Einkünfte hat) an. Man addiert alle Jahre (arrêté royal du 23 décembre 1996, art. 5). Die Gehaltsobergrenze beträgt 82 608,94 €/Jahr. Das gesetzliche Alter steigt schrittweise auf 66 Jahre, dann 67 Jahre (Jahrgang 1964 und später).
Ihren ausländischen Anteil auf MaPension.lu schätzen
Öffnen Sie im Rechner den erweiterten Modus „Laufbahn Jahr für Jahr", fügen Sie einen Zeitraum hinzu und wählen Sie das Land (Frankreich, Belgien oder Deutschland): Es erscheint ein Feld „durchschnittliches Jahresgehalt". Das Werkzeug zeigt dann eine orientierende Schätzung Ihrer Rente in diesem Land an, entsprechend den oben genannten offiziellen Formeln. Es handelt sich um eine vereinfachte Größenordnung (Durchschnittsgehalt × Jahre, in heutigen Euro), nicht um die offizielle Berechnung: Sie ersetzt weder die Koordinierung 883/2004 noch die Berechnung der Kassen.
Den offiziellen Betrag erhalten
Für den verbindlichen Betrag: Frankreich – info-retraite.fr (Basis + AGIRC-ARRCO); Deutschland – Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de); Belgien – mypension.be. Sie müssen nur einen einzigen Antrag in Ihrem Wohnsitzland stellen: Die Kontaktstelle (in Luxemburg die CNAP) leitet ihn an die anderen Länder weiter, die jeweils ihren Anteil berechnen und mitteilen. Sie erhalten eine Übersicht (document P1).
Offizielle Quellen: Frankreich – service-public.gouv.fr (F21552), Légifrance (CSS art. L351-1/R351-27, arrêtés PASS), info-retraite.fr. Deutschland – gesetze-im-internet.de (SGB VI), Deutsche Rentenversicherung. Belgien – Service fédéral des Pensions (sfpd.fgov.be), arrêté royal du 23/12/1996 (Moniteur belge). Koordinierung: Verordnung (EG) 883/2004; CNAP (cnap.public.lu).