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Grenzgänger

Sie arbeiten in Luxemburg und wohnen in Frankreich, Belgien oder Deutschland: Ihre Laufbahn ist häufig auf mehrere Länder verteilt.

Die europäische Koordinierung

Die europäischen Verordnungen (EG) 883/2004 und 987/2009 koordinieren die Systeme: Die in jedem Staat zurückgelegten Zeiten werden zusammengerechnet, um den Rentenanspruch zu eröffnen. Luxemburg zahlt anschließend den höheren Betrag zwischen einer eigenständigen nationalen Rente und einer im Verhältnis (pro rata) zu den luxemburgischen Zeiten berechneten Rente.

Kurze Laufbahn in Luxemburg

Um einen eigenständigen Anspruch auf eine luxemburgische Rente zu eröffnen, muss die Mindestwartezeit von 120 Monaten (10 Jahren) Versicherung in Luxemburg erreicht werden — diese Wartezeit kann durch Zusammenrechnung der in der EU/EWR/Schweiz oder in einem Vertragsland zurückgelegten Zeiten erfüllt werden (dann sind mindestens 12 in Luxemburg eingezahlte Monate erforderlich). Wird diese Wartezeit auch durch Zusammenrechnung nicht erreicht, wird keine eigenständige luxemburgische Rente gezahlt, doch diese Zeiten bleiben in den anderen Staaten berücksichtigt; Sie können dann Ihren persönlichen Beitragsanteil zurückerhalten (Art. 213 CSS). Die genauen Modalitäten sind bei der CNAP zu prüfen.

Was das Tool schätzt

Der Rechner schätzt den luxemburgischen Bestandteil Ihrer Rente nach derselben Formel wie für einen Gebietsansässigen. Die internationale Koordinierung und die Besteuerung hängen von dem für Ihr Wohnsitzland geltenden Abkommen ab — im Einzelfall zu bestätigen.

Die Besteuerung Ihrer Rente

Die an einen Grenzgänger gezahlte luxemburgische Rente wird in Luxemburg durch Quellensteuer besteuert. Ihr Wohnsitzland (Frankreich, Belgien, Deutschland) wendet anschließend das Doppelbesteuerungsabkommen mit Luxemburg an: je nach Land wird die Rente unter Progressionsvorbehalt freigestellt oder es wird eine Steueranrechnung gewährt, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Prüfen Sie Ihre Lage bei Ihrer Wohnsitz-Steuerverwaltung.

Ihre Rente je nach Wohnsitzland

Als Grenzgänger erhalten Sie eine Rente aus jedem Land, in dem Sie versichert waren (anteilig, EU-Koordinierung). Hier das gesetzliche Alter Ihres Wohnsitzlandes und wo Ihre luxemburgische Rente besteuert wird.

WohnsitzlandGesetzliches AlterLU-Rente besteuert in
Frankreich64 Jahre (Jahrgänge 1969+)Luxembourg (conv. FR-LU 20.03.2018, art. 17)
Belgien66 Jahre (67 ab 2030)Luxembourg (conv. BE-LU)
Deutschland67 Jahre (Jahrgänge 1964+)Luxembourg (conv. DE-LU 23.04.2012, art. 17)

In allen drei Fällen wird die luxemburgische Sozialversicherungsrente an der Quelle in Luxemburg besteuert; Ihr Wohnsitzland berücksichtigt sie über das Doppelbesteuerungsabkommen (Freistellung mit Progression oder Steueranrechnung), um Doppelbesteuerung zu vermeiden. Die luxemburgische Rente wird allein auf Ihrer LU-Laufbahn berechnet — nutzen Sie den Rechner oben.

Siehe auch Internationale Laufbahn · Grenzgänger: Ihre französische, belgische oder deutsche Rente schätzen

Rechtsgrundlage: Verordnungen (EG) 883/2004 und 987/2009; art. 184 des Code de la sécurité sociale.